Unterhalt
Wer ist eigentlich wem gegenüber zu Unterhalt verpflichtet?
Zu Unterhalt verpflichtet sind zunächst die Ehepartner untereinander. Dies gilt insbesondere nach Auflösung der Ehe. Ebenfalls trifft die Unterhaltspflicht auch Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Auch hier besonders wichtig, auch nach Auflösung der Lebenspartnerschaft. Weiter haben Verwandte in grader Linie für einander einzustehen, also Eltern, die für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind oder Kinder, die für ihre Eltern unterhaltspflichtig werden.
Was ist Trennungsunterhalt?
Verdient ein Ehepartner während des ehelichen Zusammenlebens und unter Umständen auch danach mehr, als der Andere, ist er ihm ab dem Beginn des Getrenntlebens bis zur Rechtskraft der Scheidung zur Zahlung eines Trennungsunterhalts verpflichtet. Sinn und Zweck des Trennungsunterhalts ist es, dass die Lebensumstände beider Ehepartner trotz Trennung erstmal gleich bleiben. Hier gilt es schnell zu sein und sich einen Rechtsanwalt/in als Beistand zur Seite zu stellen. Denn der Trennungsunterhalt kann nicht rückwirkend in Anspruch genommen und muss konkretisiert berechnet werden. Zudem kann in einer notariellen Urkunde auf den Trennungsunterhalt nicht verzichtet werden. Sollten Sie also alles in einem Ehevertrag ausgeschlossen haben, konsultieren Sie bitte trotzdem einen Rechtsanwalt/in.
Wie errechnet sich der Trennungsunterhalt ungefähr?
Pauschal kann man sagen, dass zur Berechnung des Trennungsunterhalts von dem bereinigten Einkommen des besserverdienenden Ehepartners das bereinigte Einkommen des schlechter verdienenden Ehepartners abgezogen wird. Der Trennungsunterhalt bestimmt sich dann auf eine bestimmte Quote der Differenz beider Nettoeinkommen. Auch hier gilt es, sich einen Rechtsanwalt/in zu suchen, der ihre jeweiligen Ansprüche genau prüft!
Was passiert mit dem Unterhalt nach der Scheidung?
Nach Rechtskraft der Scheidung kommt ein nachehelicher Unterhalt in Betracht. Hierbei gilt jedoch der Grundsatz, dass grundsätzlich jeder nach einer rechtskräftigen Scheidung für seinen Unterhalt selbst sorgen kann und muss. Gleichwohl gibt es Fallkonstellationen, in denen ein nachehelicher Unterhalt sehr wohl in Frage kommt. Diese Fallkonstellationen sind jedoch so komplex und individuell, dass Sie hier dringend einen Rechtsanwalt/in zu Rate ziehen sollten.
Was bedeutet der Begriff Kindesunterhalt?
Jedes Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern. Trennen sich die Eltern, erhält generell derjenige, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und der das Kind betreut, von dem anderen Elternteil Kindesunterhalt in Form einer Barleistung. Die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt sich nach der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Als Grundlage der Berechnung dient die sog. Düsseldorfer Tabelle. Wie viel Unterhalt tatsächlich zu zahlen ist, hängt neben dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen auch von dem Alter des Kindes ab. Um den Unterhalt konkret berechnen zu können, muss auch hier wieder das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bestimmt und errechnet werden.
Wie lange ist der Kindesunterhalt zu zahlen?
Kinder haben einen generellen Anspruch auf Kindesunterhalt bis zu ihrer Volljährigkeit. Aber auch danach gilt: Ist das Kind noch in der Ausbildung oder im Studium besteht der Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern fort. Lassen Sie sich hier unbedingt von einem Rechtsanwalt/in beraten.
Was bedeutet der Begriff Betreuungsunterhalt?
Kinder, die zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung der Eltern das dritte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden in der Regel von einem Elternteil zu Hause betreut. Dieser Elternteil, egal ob das Kind ehelich ist oder nicht, kann in der Regel nicht erwerbstätig sein und hat deshalb Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den anderen Elternteil. Auch hier gilt es, sich von einem Rechtsanwalt/in beraten zu lassen.