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Eheverträge und Trennungs-/ Scheidungsfolgenfolgenververeinbarungen

Eheverträge – sind unromantisch?

Meine langjährige Praxis zeigt: Genau das Gegenteil ist der Fall!

Ehepartner, die einen Ehevertrag haben fühlen sich sicherer und freier in ihrer Entscheidung, als diejenigen, die erst nach einer Trennung zwangsläufig und unter ganz anderen Umständen eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung machen müssen.

Und: Meistens ist in diesen Fällen der Ehevertrag nur für die Schublade! Deutlich weniger Paare, die einen Ehevertrag haben, lassen sich tatsächlich scheiden.

Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen ihre Ehe von Anfang an so zu gestalten, wie es zu ihrem individuellen Leben passt!

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen – braucht man die wirklich?

JA! Der Sinn der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung liegt darin, möglichst viele Themen im Vorfeld des eigentlichen Scheidungstermins gemeinsam zu lösen, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung hierüber bedarf.

Denn das kann teuer werden und führt nur zu langwierigen Verfahren unter Beteilung zweier Anwälte vor Gericht!

 

Ich berate Sie hierzu gerne und entwickle mit Ihnen Lösungen, die für alle Beteiligten lebbar sind.

Eheverträge

Eheverträge – sind unromantisch?

Meine langjährige Praxis zeigt: Genau das Gegenteil ist der Fall!

Ehepartner, die einen Ehevertrag haben fühlen sich sicherer und freier in ihrer Entscheidung, als diejenigen, die erst nach einer Trennung zwangsläufig und unter ganz anderen Umständen eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung machen müssen.

Und: Meistens ist in diesen Fällen der Ehevertrag nur für die Schublade! Deutlich weniger Paare, die einen Ehevertrag haben, lassen sich tatsächlich scheiden.

 

Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen ihre Ehe von Anfang an so zu gestalten, wie es zu ihrem individuellen Leben passt!

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen - braucht man die wirklich?

JA! Der Sinn der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung liegt darin, möglichst viele Themen im Vorfeld des eigentlichen Scheidungstermins gemeinsam zu lösen, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung hierüber bedarf.

Denn das kann teuer werden und führt nur zu langwierigen Verfahren unter Beteilung zweier Anwälte vor Gericht!

Ich berate Sie hierzu gerne und entwickle mit Ihnen Lösungen, die für alle Beteiligten lebbar sind.

Wichtige Themen sind hier: Die Vermögensauseinandersetzung, die Aufteilung des Hausrats, der Unterhalt nach Scheidung, Kindesunterhalt das Umgangsrecht sowie eine gewollte Modifizierung oder gar der Verzicht auf den Versorgungsausgleich (also auf die Aufteilung der Rentenpunkte. All das kann in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden. Das spart Nerven und Geld!

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bin ich auf Scheidungen sowie auf sämtliche Regelungsmöglichkeiten bei Trennungs- und Scheidungsfolgensachen spezialisiert. Ich emphatisch und professionell arbeite mit Ihnen eine Trennung- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen aus und begleite Sie von Anfang an; auch bei Verhandlungen mit einem -möglichweise schon mandatierten – Rechtsanwalt auf der Gegenseite.

Je mehr außergerichtlich geregelt werden kann, desto stressfreier gestaltet sich die eigentliche Scheidung und auch der spätere Umgang miteinander. Und auch hier: Man spart Nerven und Kosten eines langwierigen gerichtlichen Verfahrens! 

Übrigens: Falls Sie Probleme mit einer gemeinsamen Lösung haben, weil der Zugang zum anderen Ehegatten schwierig wird, kann auch dieses Problem im Rahmen einer Mediation, bei der ich auch langjährige Erfahrungen habe, aus der Welt geschaffen werden.