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Managerscheidung

Ist diese auch „online“ möglich ?

Immer wieder werde ich gefragt, ob man eine Managerscheidung, die Scheidung eines Geschäftsführers, eines Vorstandes oder Aufsichtsrats auch online machen kann. Die Antwort ist: JA!

Jeder Scheidungsantrag unterliegt den gleichen Gesetzen und prozessualen Richtlinien. D.h. wenn Sie den Onlinescheidungsantrag ausfüllen und zu dem betroffenen Personenkreis zählen, besprechen wir ihre individuelle Lage professionell und ich berate Sie fachlich fungiert und emphatisch so, dass Ihnen die Komplexität Ihres individuellen Falls gar nicht mehr so schwierig erscheint.

Dies gilt umso mehr, als dass Sie als Manager etc. womöglich ohne vorherigen Ehevertrag ganz anderen Rechtsfragen insbesondere beim Unterhalt, dem Zugewinnausgleich oder dem Versorgungsausgleich ausgesetzt sind, als andere. In meiner 17- jährigen Laufbahn als Familienrechtlerin habe ich bereits zahlreiche Manager, Geschäftsführer und Vorstände erfolgreich und stressfrei durch das Scheidungsverfahren gebracht; vertrauen Sie da also ganz auf meine Expertise.

Worauf kommt es bei einer solchen Scheidung besonders an?

Ich entwickele mit Ihnen zusammen individuelle, auf Ihren Fall abgestimmte Entscheidungshilfen strategischer Art. Ebenfalls erstelle ich für Sie und mit Ihnen zusammen eng abgestimmt eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die eine gerichtliche Auseinandersetzung bestenfalls völlig obsolet werden lässt. Ich verhandele für Sie außergerichtlich mit einem möglichen gegnerischen Rechtsanwalt. Ich begleite Sie individuell in allen steuerrechtlichen Fragen der Trennung und Scheidung und vertrete Sie schließlich vor dem Familiengericht.

Wie sehen die Unterhaltspflichten eines Topverdieners aus? Und wie kann man mir helfen?

Anders als bei Personen mit einem „normalen“ Einkommen, ist das Thema des Unterhalts bei Topverdienern komplex und bedarf es einer überragend guten Beratung, deren Ziel es sein sollte, eine für alle Beteiligten lebbare Unterhaltsregelung zu gestalten. Dies geschieht in der Regel außergerichtlich und mündet in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Denn selbst wenn der später geschiedene Ehepartner nach der Scheidung einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen sollte, wird er in den meisten Fällen nicht dazu in der Lage sein, den aus der Ehe gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Ob und in welcher Höhe Trennung- und nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, hängt davon ab, wie die private Lebensführung im finanziellen Sinne zwischen den Ehepartnern ausgestaltet war. Wurde tatsächlich alles in Konsum angelegt? Oder wurde nur ein Teil für den Haushaltsunterhalt verwandt und der größte Teil für die Vermögensbildung oder Altersvorsorge aufgebraucht? Es ist also entscheidend, was der unterhaltsberechtigte Ehepartner bislang tatsächlich für Wohnen, Einkaufen, Reisen, Kultur, Kosmetik, Hobbys etc. ausgegeben hat. Es kommt also ganz entscheidend darauf an, dass ich als Ihre Rechtsanwältin konkret zu Ihren Lebensverhältnissen und dem bisher gelegten Konsumverhalten vortragen kann.

Scheidungsfolgenvereinbarungen bei Topverdienern- was kann dort geregelt werden und wie sinnvoll ist das?

Liegt kein Ehevertrag vor, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein pragmatisches und effizientes Instrument, um alle Fragen, die streitig werden könnten zu lösen. Dazu gehören insbesondere: Die Vermögensaufteilung (Zugewinn), der Unterhalt des anderen Ehepartners sowohl während der Trennungszeit als auch später als nachehelicher Unterhalt, der Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang, die Aufteilung des sogenannten Hausrats etc. Hier ist es ganz besonders wichtig emphatisch und professionell zum Ziel zu kommen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ich berate Sie an dieser Stelle in jedem Stadium der Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung und stehe Ihnen zur Seite, wenn es emotional belastend wird. Unser Ziel ist in jedem Fall, eine Vereinbarung, mit der beide Beteiligte leben können und vor Gericht nichts mehr beantragt oder streitig ausgetragen werden muss. Falls aber doch, gilt mein ganzes Augenmerk der bedingungslosen Vertretung Ihrer Rechtsinteressen vor Gericht.

Besondere steuerliche Fragen bei Topverdienern - was muss beachtet werden?

Die Themen sind vielfältig und in der Regel sehr individuell. Angefangen bei dem Thema der weiteren gemeinsamen Veranlagung im Trennungsjahr bis hin zu späterer Behandlung der Unterhaltsverpflichtung im Rahmen des Steuerrechts. Ebenfalls eine Rolle spielen Steuerfragen im Bereich der Vermögensaufteilung. Hier braucht es besonderer Expertise, was wann für wen sinnvoll ist. Auch an dieser Stelle stehe ich Ihnen beraterisch zur Seite.