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Online-Scheidung – ist das möglich?

Tatsächlich ist die sogenannte „Online-Scheidung“ eine ganz „normale“ Scheidung, die ebenfalls durch einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin und vor dem Familiengericht durchgeführt wird.

Es gelten die gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie bei einer „normalen“ Scheidung.

Der große Vorteil:

  • Kein Gang zum Rechtsanwalt nötig!
  • DIE für Sie günstigste Form der Scheidung mit gleicher professioneller Beratung per Telefon, E-Mail oder Skype und gleicher Betreuung durch den Rechtsanwalt/in

Wie geht das?

  • Zunächst füllen Sie ganz in Ruhe zu Hause das sog. Onlineantragsformular aus.
  • Selbstverständlich beantworten wir alle Ihre Fragen und beraten Sie gerne.
  • Alle Ihre Angaben werden von uns selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Sie brauchen zunächst keine Unterlagen einzureichen:

Die später benötigte Prozessvollmacht, Heiratsurkunde, ggfls. Geburtsurkunde(n) von minderjährigen Kindern oder notarielle Verträge können nachgereicht werden. Ich als erfahrene Rechtsanwältin fertige Ihren Scheidungsantrag mit Ihren Angaben an. Selbstverständlich kommunizieren wie über den Stand des Verfahrens und ich beantworte all Ihre Fragen. Der Scheidungsantrag samt Prozessvollmacht und Urkunden wird dann schnellstmöglich an das zuständige Familiengericht versandt. Damit geht Ihr Scheidungsverfahren los.

Sollten Sie Verfahrenskostenhilfe benötigen, werden Ihnen die Unterlagen per E-Mail zugesandt und Sie können diese in Ruhe und ohne Stress zu Hause ausfüllen. Selbstverständlich können Sie jederzeit Fragen hierzu stellen und das auch wieder ganz einfach per E-Mail oder telefonisch.

Nachdem der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht ist, stellt das Gericht Ihrem Ehegatten eine Abschrift des Scheidungsantrags zu.

Ihr Ehegatte braucht keinen eigenen Rechtsanwalt! Das spart weitere Kosten.

Schließlich werden Sie und Ihr Ehegatte zum Gerichtstermin geladen. Aber keine Sorge: Ich begleite Sie zu Gericht, Sie sind nicht allein.

 

Ist die Onlinescheidung für Sie auch geeignet, wenn Ihr Ehegatte Ansprüche gelten macht oder nicht zustimmen will?

Auch dann ist die Onlinescheidung selbstverständlich möglich. Sie sparen durch die Onlinescheidung Zeit, Nerven und Geld.

Der Scheidungstermin

Der Scheidungstermin selbst dauert in der Regel ca. 10 Minuten. An diesem Termin müssen in der Regel beide Parteien und ich als Ihr Rechtsbeistand teilnehmen. Aber auch hier hat sich was getan: Manche Gerichte bevorzugen einen Skypetermin oder sogar eine Anhörung im schriftlichen Verfahren. Auch das werde ich, wenn Sie es wünschen, selbstverständlich für Sie beantragen. Auch hier können Sie bequem von zu Hause Ihren Scheidungstermin wahrnehmen. Ohne Stress und Zeitverlust.

Der Richter/in fragt Sie übrigens nur seit wann Sie getrennt leben und ob Sie geschieden werden wollen. Es werden keine intimen Fragen zu Trennungsverlauf oder Trennungsgrund gestellt. Anschließend verkündet der Richter/in den Scheidungsbeschluss. Im Nachgang wird Ihre Scheidung rechtskräftig und Sie sind offiziell geschieden. Einfacher geht es nicht!