Scheidungsverfahren allgemein
Die wichtigsten Scheidungsvoraussetzungen nach deutschem Recht
Wie wird die Ehe aufgelöst?
Eine Ehe kann in der Regel nur durch eine gerichtliche Scheidung aufgelöst werden. Der Richter/in löst die Ehe durch einen gerichtlichen Beschluss auf. Das gilt selbst bei ganz kurzer Ehe.
Was ist eine Annullierung?
Grundsätzlich ist eine Annullierung der Ehe nur in extremen Situationen möglich, nämlich dann, wenn der andre Ehegatte bei der Eheschließung schwerwiegende Tatsachen verschwiegen hat und man dadurch getäuscht wurde- ein extrem seltener Fall!
Wann kann ich geschieden werden?
Eine Ehe kann in der Regel in Deutschland erst nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. (hier sollten wir es ermöglichen, dass man auf das Trennungsjahr tippt und wieder auf diesen Text zurückkommt)
Die Ehe wird dann geschieden, wenn sie „zerrüttet“ ist. Es muss für den Richter/in klar sein, dass diese Ehe nicht mehr „aufrecht zu erhalten“ ist. Das ist zunächst dann der Fall, wenn die Eheleute sich einig sind, dass sie beide geschieden werden wollen und an ihrer Ehe nicht mehr festhalten wollen. Sind sich die Eheleute nicht einig und will ein Partner nicht geschieden werden, muss man dem Richter/in „weiß machen“, warum die Ehe tatsächlich nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. D.h. dem Richter/in muss mit Argumenten und Gründen vorgetragen werden, dass die Ehe gescheitert ist. Dies ist meine Aufgabe, also keine Sorge, wenn der andere Partner der Scheidung nicht zustimmt! Die Ehe kann dann auch gegen den Willen des Anderen geschieden werden.
Braucht man für die Scheidung unbedingt einen Rechtsanwalt/in?
Der Scheidungsantrag kann nach deutschem Recht nur durch einen Rechtsanwalt/in gestellt werden. D.h. Derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellen will, muss sich einen Rechtsanwalt/in nehmen und ihm eine Vollmacht zur Stellung des Scheidungsantrags geben. Der andere Ehepartner braucht keinen Rechtsanwalt/in, wenn er der Scheidung nur zustimmen will und keine eigenen Anträge stellen möchte. Auch bei sehr kurzen Ehen oder ganz einvernehmlichen Scheidungen, braucht man einen Rechtsanwalt/in, der den Scheidungsantrag verfasst, ans Gericht übermittelt und auch bei dem Termin dabei sein muss.
Wann braucht der andere Ehepartner auch einen Rechtsanwalt/in?
Wenn er nicht geschieden werden will oder meint, er komme „zu schlecht weg“. Dann braucht der andere Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt/in, der in seinem Interesse handelt. Ebenfalls braucht der andere Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt/in, wenn man vor Gericht Vergleiche oder Vereinbarungen schließen will. Das kann der Fall sein, wenn man das Umgangsrecht für die Kinder bereits in der mündlichen Verhandlung regeln will, Unterhalt festhalten lassen will oder- der überwiegende Teil- wenn man auf den Versorgungsausgleich im Termin noch verzichten will. (Auch hier muss man auf Versorgungsausgleich tippen können und dann bei diesem landen). Für alle Vergleiche ist ein zweiter Rechtsanwalt/in notwendig.
Aber: in der Regel muss dieser Rechtsanwalt/in nicht in das gesamte Verfahren „einsteigen“, sondern nur in den Bereich, auf den es im Vergleich ankommt. Das spart viele Kosten- sprechen Sie mich hierzu gerne an!
Welche Dokumente benötige ich?
Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch in Kopie sowie bei minderjährigen Kindern deren Geburtsurkunden.